Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
EINZELSITZUNGEN
Ausfallgebühr bei Einzelberatungen
Sofern Sie einen Einzeltermin für Beratung, Coaching oder Supervision vereinbart haben, verpflichten Sie sich, den Termin falls nötig rechtzeitig abzusagen. Erfolgt die Absage weniger als 72 Stunden vor dem Termin, erklären Sie sich zur Zahlung einer Ausfallgebühr von 50 Prozent des Honorars für den vereinbarten Termin bereit. Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag fällig.
AUSBILDUNG
1. Anmeldung und Zahlungsvereinbarung
Die Anmeldung zu den Aus- und Weiterbildungen erfolgt mit dem Anmeldeformular. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt dann die Zusendung der Rechnung. Die Verwaltungsgebühr von 200,— Euro / 200,— CHF wird dann sofort fällig. Der Restbetrag ist vor Ausbildungsbeginn ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Nur vor Ausbildungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme an dieser. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Sie kommen auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn Sie den Gesamtbetrag nicht vor Ausbildungsbeginn vornehmen. Für diesen Fall fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes an. Bei einer rechtzeitigen Absage bis zu 14 Tage vor Ausbildungsbeginn entstehen 200,—Euro / CHF Verwaltungsgebühr. Bei einer Absage innerhalb der letzten 14 Tage vor Ausbildungsbeginn bleibt der Gesamtbetrag fällig.
2. Kontoverbindung
Sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, erfolgen Zahlungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.
3. Absage der Teilnahme
Ein Rücktritt von einer Aus- oder Weiterbildung ist nur schriftlich und per Email möglich. Bei Rücktritt von der Teilnahme bis 14 Tage vor Beginn eines jeden Moduls bleibt eine Verwaltungsgebühr von 200,— Euro / 200,— CHF fällig. Bereits überwiesene Teilnahmegebühren werden abzüglich der entstandenen Verwaltungsgebühr zurück erstattet. Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen ist der volle Preis zu bezahlen. Es besteht dann kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Bei schwerwiegenden Gründen, die Sie an der Teilnahme hindern, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Ich werde mich um eine einvernehmliche Lösung bemühen.
4. Teilnehmerzahl
Die Veranstaltungen werden in der Regel ab 4 Teilnehmern durchgeführt. Die Teilnehmerzahl für die angebotenen Module ist begrenzt. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass.
5. Absage der Veranstaltung
Jana Grossmann behält sich vor die Veranstaltung abzusagen, sofern 30 Tage vor Beginn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht erreicht wurde. Muss ein Modul aus diesem oder anderen wichtigen Gründen abgesagt werden, werden alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
6. Änderungen
Änderungen bezüglich Ort und Dozenten behält sich Jana Grossmann vor. Die verbindlich angemeldeten Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail informiert. Hierdurch können keinerlei Regressansprüche an Jana Grossmann gestellt werden.
7. Haftung
Bei Ausfall eines Aus- oder Weiterbildungsmoduls durch Krankheit des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl oder höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Für Gegenstände, die in den Unterricht und Schulungsräume mitgenommen werden, sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt Jana Grossmann keinerlei Haftung. Für die Erteilung mündlicher Auskünfte ist die Haftung Ihnen gegenüber ebenfalls ausgeschlossen. Jana Grossmann haftet Ihnen gegenüber bezüglich eventueller Schäden aus ihrer Tätigkeit lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8. Schweigepflicht
Die Inhalte der Aus- und Weiterbildungen sowie von Beratungsgesprächen und Coachings und die hierbei von den Teilnehmern eingebrachten persönlichen Anliegen sind vertraulich. Sie dürfen nur mit der schriftlichen Einwilligung von Jana Grossmann und des ggf. betroffenen Teilnehmers an Dritte weitergegeben werden.
9. Selbstverantwortung
Als Teilnehmer erkennen Sie an, dass alle Schritte und Massnahmen, die Sie im Zuge der Fort- und Weiterbildungen und ggf. in Einzelberatungen / Coachings unternehmen, in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
10. Ausfallgebühr bei Einzelberatungen
Sofern Sie einen Einzeltermin für Beratung, Coaching oder Supervision vereinbart haben, verpflichten Sie sich, den Termin falls nötig rechtzeitig abzusagen. Erfolgt die Absage weniger als 72 Stunden vor dem Termin, erklären Sie sich zur Zahlung einer Ausfallgebühr von 50 Prozent des Honorars für den vereinbarten Termin bereit. Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag fällig.
11. Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
Zürich, 20.9.2018
Ausfallgebühr bei Einzelberatungen
Sofern Sie einen Einzeltermin für Beratung, Coaching oder Supervision vereinbart haben, verpflichten Sie sich, den Termin falls nötig rechtzeitig abzusagen. Erfolgt die Absage weniger als 72 Stunden vor dem Termin, erklären Sie sich zur Zahlung einer Ausfallgebühr von 50 Prozent des Honorars für den vereinbarten Termin bereit. Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag fällig.
AUSBILDUNG
1. Anmeldung und Zahlungsvereinbarung
Die Anmeldung zu den Aus- und Weiterbildungen erfolgt mit dem Anmeldeformular. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt dann die Zusendung der Rechnung. Die Verwaltungsgebühr von 200,— Euro / 200,— CHF wird dann sofort fällig. Der Restbetrag ist vor Ausbildungsbeginn ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Nur vor Ausbildungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme an dieser. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Sie kommen auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn Sie den Gesamtbetrag nicht vor Ausbildungsbeginn vornehmen. Für diesen Fall fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes an. Bei einer rechtzeitigen Absage bis zu 14 Tage vor Ausbildungsbeginn entstehen 200,—Euro / CHF Verwaltungsgebühr. Bei einer Absage innerhalb der letzten 14 Tage vor Ausbildungsbeginn bleibt der Gesamtbetrag fällig.
2. Kontoverbindung
Sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, erfolgen Zahlungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.
3. Absage der Teilnahme
Ein Rücktritt von einer Aus- oder Weiterbildung ist nur schriftlich und per Email möglich. Bei Rücktritt von der Teilnahme bis 14 Tage vor Beginn eines jeden Moduls bleibt eine Verwaltungsgebühr von 200,— Euro / 200,— CHF fällig. Bereits überwiesene Teilnahmegebühren werden abzüglich der entstandenen Verwaltungsgebühr zurück erstattet. Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen ist der volle Preis zu bezahlen. Es besteht dann kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Bei schwerwiegenden Gründen, die Sie an der Teilnahme hindern, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Ich werde mich um eine einvernehmliche Lösung bemühen.
4. Teilnehmerzahl
Die Veranstaltungen werden in der Regel ab 4 Teilnehmern durchgeführt. Die Teilnehmerzahl für die angebotenen Module ist begrenzt. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass.
5. Absage der Veranstaltung
Jana Grossmann behält sich vor die Veranstaltung abzusagen, sofern 30 Tage vor Beginn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht erreicht wurde. Muss ein Modul aus diesem oder anderen wichtigen Gründen abgesagt werden, werden alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
6. Änderungen
Änderungen bezüglich Ort und Dozenten behält sich Jana Grossmann vor. Die verbindlich angemeldeten Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail informiert. Hierdurch können keinerlei Regressansprüche an Jana Grossmann gestellt werden.
7. Haftung
Bei Ausfall eines Aus- oder Weiterbildungsmoduls durch Krankheit des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl oder höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Für Gegenstände, die in den Unterricht und Schulungsräume mitgenommen werden, sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt Jana Grossmann keinerlei Haftung. Für die Erteilung mündlicher Auskünfte ist die Haftung Ihnen gegenüber ebenfalls ausgeschlossen. Jana Grossmann haftet Ihnen gegenüber bezüglich eventueller Schäden aus ihrer Tätigkeit lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8. Schweigepflicht
Die Inhalte der Aus- und Weiterbildungen sowie von Beratungsgesprächen und Coachings und die hierbei von den Teilnehmern eingebrachten persönlichen Anliegen sind vertraulich. Sie dürfen nur mit der schriftlichen Einwilligung von Jana Grossmann und des ggf. betroffenen Teilnehmers an Dritte weitergegeben werden.
9. Selbstverantwortung
Als Teilnehmer erkennen Sie an, dass alle Schritte und Massnahmen, die Sie im Zuge der Fort- und Weiterbildungen und ggf. in Einzelberatungen / Coachings unternehmen, in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
10. Ausfallgebühr bei Einzelberatungen
Sofern Sie einen Einzeltermin für Beratung, Coaching oder Supervision vereinbart haben, verpflichten Sie sich, den Termin falls nötig rechtzeitig abzusagen. Erfolgt die Absage weniger als 72 Stunden vor dem Termin, erklären Sie sich zur Zahlung einer Ausfallgebühr von 50 Prozent des Honorars für den vereinbarten Termin bereit. Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag fällig.
11. Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
Zürich, 20.9.2018